UPDATE vom 20.05.2025:
Nach der Veröffentlichung des Revisionsentwurf der FOG-Statuten haben uns mehrere Mitglieder ihre Vorschläge und Anmerkungen zukommen lassen.
Die FOG bedankt sich herzlich für die aufmerksame Lektüre und die durchdachten Empfehlungen.
Nach eingehender Prüfung wurden zwei Änderungen am Revisionsentwurf vorgenommen. Diese finden Sie in den folgenden Dokumenten:
- Revidierte Statuten mit Kommentaren, v2;
Die finale Fassung dieser Dokumente wird ebenfalls vor der Generalversammlung vor Ort einsehbar sein.
Seit der letzten Revision der FOG-Statuten anlässlich der Generalversammlung vom 29. Mai 2019 in Châtel-St-Denis sind sechs Jahre vergangen. In der Zwischenzeit wurden zahlreiche Erfahrungen gesammelt und die Notwendigkeit einer Revision wurde deutlich. Der FOG-Vorstand freut sich daher, Ihnen den Entwurf der revidierten Statuten vorlegen zu können, der der Generalversammlung zur Abstimmung unterbreitet wird. Dieser Revisionsentwurf wird von den Sektionen Greyerz/Vivisbach und Seebezirk unterstützt, sowie von Of@UniFR, deren Aufnahme als Sektion ebenfalls Ihrer Zustimmung unterliegt.
Mit dieser Revision können mehrere Ziele erreicht werden.
Einerseits ermöglicht sie der FOG die offizielle Anerkennung seiner Gemeinnützigkeit durch den Staat Freiburg. Dies hat eine Steuerbefreiung zur Folge, die auch für Spenden an die FOG gilt.
Andererseits bietet sie die Möglichkeit, organisatorische Elemente aufzunehmen, die für das gute Funktionieren der FOG notwendig sind, aber bisher fehlten, wie der Ehrenmitglieds-, sowie der Unterstützerstatus, Bestimmungen über den Ablauf der Generalversammlung, die Funktionsweise des Vorstandes oder auch die Bereiche Kommunikation und Finanzen.
Schliesslich werden bei der Revision der Statuten einige formelle Verbesserungen vorgenommen.
Da die Statuten das Grundgesetz unserer Gesellschaft darstellen, ist es dem Vorstand ein Anliegen, dass der Entscheid der Generalversammlung transparent und in Kenntnis der Sachlage getroffen wird. Daher steht Ihnen der FOG-Präsident für Fragen oder weitere Informationen gerne zur Verfügung. Trotz mehrfacher Durchsicht der Statuten können wir nicht ausschliessen, dass uns einige redaktionelle Fehler unterlaufen sind. Der FOG-Vorstand dankt Ihnen im Voraus für die Mitteilung von allfälligen Fehlern, die Ihnen auffallen sollten, bis am 18.05.2025, 1800.
Unten stehend finden Sie folgende Dokumente:
- Revidierte Statuten mit sämtlichen Änderungen;
- Revidierte Statuten mit Kommentaren zu den inhaltlichen Anpassungen;
- Gegenüberstellung der geltenden und revidierten Statuten, mit den wichtigsten Änderungen.
Diese Dokumente werden vor der Generalversammlung zur Einsichtnahme aufliegen.