"Deutschsprachige Fassung ist noch in bearbeitung"
Auszeichnungen für Ausserdienstliche Tätigkeiten
Seit dem 1. Januar 2021 ist es möglich , Auszeichnungen für Ausserdienstliche Tätigkeiten zu beantragen.
Das Ziel ist Ausserdienstliche Tätigkeiten zu fördern.
Diese Auszeichnungen sind in 3 verschiedenen Stufen aufgeteilt.
Die Auszeichnungen werden auf dem Ausgangsanzug getragen.
Die Auszeichnung werden während der GV abgegeben.
Die Auszeichnungsbestimmungen sind wie folgt :
Auszug, Reglement 51.004 dfi, Auszeichnungen.
Auszeichnungen können Rückwirkend bis zum 01.01.2015 beantragt werden.
Ältere Tätigkeiten werden nicht berücksichtigt.
Die Auszeichnung Stufe 2 wird erst 6 Jahre nach der Stufe 1 erhalten.
Auszeichnungen Stufe 2 könne deswegen erst ab 2027 beantragt werden.
Tätigkteigen mit den Code 90, 100 und 110 werden nicht berücksichtigt.
Auszug, Anhang (Art. 3 Abs. 3), WATV 90.051.
Falls Sie Voraussetzungen der Auszeichnungsbestimmungen erfüllen, können Sie das Formular ausfüllen.
Bestätigungen können eingefordert werden.